Vermischtes
"Bild": Beate Z. hat ihre Anwälte angezeigt
Der Vorwurf laute Verletzung von Privatgeheimnissen nach Paragraf 203 des Strafgesetzbuches. Grundlage der Anzeige ist nach "Bild"-Informationen, dass insbesondere ein Pflichtverteidiger in seinen Ausführungen gegenüber dem Gericht seine Schweigepflicht gegenüber der Mandantin verletzt haben soll. Bei der Anzeige geholfen haben der NSU-Hauptangeklagten demnach ihre neuen Münchner Anwälte, die sie sich selbst gewählt hatte.
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