Vermischtes
BGH: Wohnsitzwechsel kein Kündigungsgrund für Fitnessstudio-Vertrag
Im konkreten Fall musste der Kunde eines Fitnessstudios in Hannover den Wohnsitz sogar wechseln, weil er als Soldat zunächst nach Köln und später nach Kiel abkommandiert wurde. Trotzdem kein Grund, urteilten die Richter, "die Gründe für einen Wohnsitzwechsel - sei er auch berufs- oder familienbedingt - liegen in aller Regel allein in der Sphäre des Kunden und sind von ihm beeinflussbar", hieß es. Anders könne es bei einer Schwangerschaft oder einer schweren Krankheit aussehen.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.